Gesellschaft für Technische Biologie und Bionik
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Nachwuchsförderung

Aus- und Weiterbildung
Die Gesellschaft für Technische Biologie und Bionik e.V. begrüßt die zunehmende Integration des Faches 'Bionik' in das deutsche Bildungsangebot, sowohl im Schul- als auch im Hochschulsektor.

Teilnahmestipendien
Außerdem ist es studentischen Mitgliedern der GTBB möglich, Zuschüsse für Reisekosten und Anmeldegebühren für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen der GTBB zu beantragen.

'Poster-Preis der GTBB'


Heute Studierende sind das wissenschaftliche
Kapital unserer Zukunft und Investitionen
in deren Ausbildung sind Investitionen
in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Deswegen will die Gesellschaft für Technische
Biologie und Bionik hierzu einen Beitrag leisten. Sie stiftet zum alle zwei Jahre stattfindenden Bionik-Kongress "Patente aus der Natur" regelmäßig einen Posterpreis.

Von einer Jury werden die drei besten der, während der Tagung vorgestellten, Poster prämiert. In das Urteil gehen verschiedene Kriterien ein, u.a. auch der plenare Kurzvortrag (3 Min.) der Autorin / des Autors.



 

Teilnahmestipendien für Studierende


Für die Teilnahme an Veranstaltungen der GTBB, die für die Ausbildung von Studierenden relevant sind, können studentische Mitglieder der Gesellschaft, Kostenzuschüsse beantragen.

In der Praxis gewährt die GTBB Zuschüsse zu den Reisekosten und/oder den Teilnahmegebühren.

Sowohl das Studiengebiet, als auch die besuchte Veranstaltung müssen lediglich vom Inhalt her mit den Interessengebieten der GTBB vereinbar sein. Es wird im Einzelfall entschieden.

Der Antrag auf Kostenzuschuss kann erst NACH der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung gestellt werden.


Die Beantragung kann schrifltlich per Post, Fax oder Email direkt an die Geschäftsstelle der GTBB in Saarbrücken erfolgen. Notwendige Angaben sind Name, Alter und Anschrift des Studierenden, eine Immatrikulations-Bescheinigung der Hochschule, der er oder sie angehört sowie Titel, Ort und Datum der Veranstaltung, die man besucht hat. Die Veranstaltung darf nicht länger als drei Monate zurück liegen. Außerdem ist die Angabe der Höhe der entstandenen Kosten für Fahrt und/oder Teilnahmegebühren erforderlich.

Belege für die Kosten sind zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht notwendig, erst nach der Bewilligung, vor Auszahlung des Zuschusses müssen diese eingereicht werden.
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