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Nachwuchsförderung
Aus- und Weiterbildung
Die Gesellschaft für Technische Biologie
und Bionik e.V. begrüßt die zunehmende
Integration des Faches 'Bionik' in das deutsche
Bildungsangebot, sowohl im Schul- als auch im
Hochschulsektor.
Teilnahmestipendien
Außerdem ist es studentischen Mitgliedern
der GTBB möglich, Zuschüsse für
Reisekosten und Anmeldegebühren für
die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen
der GTBB zu beantragen.
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'Poster-Preis
der GTBB'
Heute Studierende sind das wissenschaftliche
Kapital unserer Zukunft und Investitionen
in deren Ausbildung sind Investitionen
in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Deswegen will die Gesellschaft für
Technische
Biologie und Bionik hierzu einen Beitrag leisten. Sie stiftet zum alle zwei Jahre stattfindenden Bionik-Kongress "Patente aus der Natur" regelmäßig einen Posterpreis.
Von einer Jury werden die drei besten
der, während der Tagung vorgestellten, Poster prämiert. In das Urteil gehen verschiedene Kriterien ein, u.a. auch der plenare Kurzvortrag (3 Min.) der Autorin / des Autors.
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Teilnahmestipendien für
Studierende
Für die Teilnahme an Veranstaltungen
der GTBB, die für die Ausbildung von
Studierenden relevant sind, können studentische
Mitglieder der Gesellschaft, Kostenzuschüsse
beantragen.
In der Praxis gewährt die GTBB Zuschüsse
zu den Reisekosten und/oder den Teilnahmegebühren.
Sowohl das Studiengebiet, als auch die besuchte
Veranstaltung müssen lediglich vom Inhalt
her mit den Interessengebieten der GTBB vereinbar
sein. Es wird im Einzelfall entschieden.
Der Antrag auf Kostenzuschuss kann erst NACH
der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung
gestellt werden.
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Die Beantragung kann schrifltlich
per Post, Fax oder Email direkt an die Geschäftsstelle
der GTBB in Saarbrücken erfolgen.
Notwendige Angaben sind Name, Alter und Anschrift
des Studierenden, eine Immatrikulations-Bescheinigung
der Hochschule, der er oder sie angehört sowie
Titel, Ort und Datum der Veranstaltung, die man
besucht hat. Die Veranstaltung darf nicht länger
als drei Monate zurück liegen. Außerdem
ist die Angabe der Höhe der entstandenen Kosten
für Fahrt und/oder Teilnahmegebühren erforderlich.
Belege für die Kosten sind zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht notwendig, erst nach der Bewilligung,
vor Auszahlung des Zuschusses müssen diese
eingereicht werden.
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